AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Swiss-Verzollung, (nachfolgend als „S-V“ bezeichnet)
I. Annahme und Lagerung von Briefen, Päckchen,
Paketen, Speditionsgut, Paletten etc. durch die Firma
Swiss-Verzollung
betrieben von Frau Oksana Kehr
Döttinger Str. 12, 79761 Waldshut-Tiengen
1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Swiss-Verzollung und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von Swiss-Verzollung für ihre Auftraggeber erbracht werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftsstelle von SV aufliegt und jedem Kunde per e-mail
zugestellt wird.
1.2 Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu diesen AGB zustande. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und die anschließende Annahme durch SV zu Stande.
1.3 Es gilt die jeweils letztgültige, aktuelle Fassung der Preis- und Leistungsübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Die Preise können
bei Anfrage bei der Registrierung per Email zugesendet werden oder direkt als Flyer in der Döttingerstr. 12, 79761 in Waldshut mitgenommen werden.
1.4 Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
1.5 Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) ergänzend.
1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass SV ausschließlich als Lieferadresse fungiert, in keinem Fall jedoch als Rechnungsadresse. Ebenfalls darf keine der E-Mail Adressen von SV als Korrespondenzadresse für Dritte angegeben werden. SV übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten, welche an Kunden geschickt werden (Post/Fax/E-Mail/SMS) noch werden diverse Abklärungen mit betriebsfremden Versendern getätigt.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt SV die Annahme und die Lagerung von Sendungen im Auftrag und im Namen des Auftraggebers. Dieser Auftrag liegt der SV
in Verbindung mit einer Annahme-Vollmacht des Auftraggebers schriftlich vor.
2.2 Der Auftraggeber beauftragt SV in seinem Namen, Sendungen von Zustellern (Lieferanten), die an SV
Name SV des Auftraggebers adressierten Sendungen anzunehmen und zu lagern.
2.3 Der Kunde weist sich vor der Abholung durch seinen Ausweis, Pass oder durch Identitätskarte.
2.4 Die Kosten für den Lieferadressservice sind bei Abholung Bar oder mit Kartenzahlung zu entrichten.
2.5. Die Pakete, die an die Swiss-Verzollung Hermes Filiale gesendet werden, werden erst dann kostenpflichtig,wenn der Kunde die deutsche Wohnhaft nicht nachweisen kann oder ausder Schweiz kommt und sich mit dem Schweizer Ausweis identifiziert.Deutscher Reisepass gilt nicht als Nachweis des Wohnsitzes. Die Preise für solche Pakete gelten gem. Preiskonditionen von SV.
3. Vertragsverhältnis
3.1 Der Auftrag gilt mit der Übergabe der eingelagerten Sendung an den c/o Empfänger, oder eines
Bevollmächtigten als durchgeführt.
3.3 SV
ist berechtigt, nach Übernahme einer Sendung vom jeweiligen Zusteller (Lieferanten), vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den
Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist SV, sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass es sich nicht um eine
bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen dieser ABG verstoßen, berechtigt, diese Sendungen zu öffnen und auf ihren Inhalt zu untersuchen.
3.4 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist nach Anlieferung und Annahme der an ihn adressierten Sendung an SV ausgeschlossen.
4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1 Die Firma SV übernimmt und lagert alle Sendungen für die ausdrücklich ein schriftlicher Auftrag mit Annahmevollmacht vorliegt, die der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie den gültigen
Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen. Eine Ausnahme stellt die erste Zustellung eines Paketes dar (bei Neukunden) für die eine schriftliche Vollmacht erst bei Erstbesuch des Kunden
vorbereitet und unterzeichnet werden kann – diese Sendungen können auch ohne besagte schriftliche Vollmacht, nämlich aufgrund der Anmeldung durch den Kunden, angenommen werden.
5. Haftung
1. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die SV dadurch entstehen, dass der Kunde keinen Hinweis auf die Gefährlichkeit einer Sendung abgegeben hat sowie für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Bezeichnung einer Sendung, durch fehlerhafte Gewichts- bzw. Maßangaben oder durch Mängel der Verpackung.
2. Grundsätze der Haftung von Swiss-Verzollung:
a. SV haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bei allen Tätigkeiten nur, soweit SV oder seine Erfüllungsgehilfen und / oder Verrichtungsgehilfen ein Verschulden trifft.
b. Die Entlastungspflicht trifft grundsätzlich SV. Ist jedoch ein Schaden an einer Sendung äußerlich nicht erkennbar gewesen oder kann SV die Aufklärung einer Schadensursache nach Lage der Umstände billigerweise nicht zugemutet werden, so hat der Kunde nachzuweisen, dass SV den Schaden schuldhaft verursacht hat.
3. Ausschluss der Haftung
a. Ansprüche gegenüber SV wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigung sind ausgeschlossen, wenn
-. der Kunde oder die von ihm legitimierte Person die Beanstandungen nicht unverzüglich bei der Abholung der Sendung am Lagerort, bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, gegenüber SV schriftlich vorgebracht hat
– ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streiks, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte
– der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden und / oder der Sendung hat, insbesondere dann, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit der Sendung, mangelhafte oder fehlende Verpackung, Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis oder Ähnliches verursacht worden ist
b. Im Falle von Einschreiben gehen etwaige Fristversäumnisse oder Verzögerungen zu Lasten des Kunden. Schadensersatzansprüche werden hierdurch gegenüber SV nicht begründet.
c. SV haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangene Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen.
4. Beschränkung der Haftung
a. Die Haftung von SV für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet SV für jeden Grad des Verschuldens.
b. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von SV.
c. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
d. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber SV ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von SV.
e. Der Kunde hat den Wert der Sendung nachzuweisen. Verursacht SV fahrlässig Schäden, die nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist die Haftung auf den nachgewiesenen Wert der Sendung beschränkt. Die Haftungsobergrenze pro Sendung beträgt maximal € 500.–. Sofern der Warenempfänger den Inhaltswert der Sendung nicht nachweist, entfällt die Haftung von SV.
6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung /
nicht identifizierbare Sendungen
In der Regel werden von SV keine Sendungen mit offensichtlicher Beschädigung ohne nachweisliche
Schadensscannung angenommen. Die Abklärung von Schadensfällen, welche angelieferte Sendungen betreffen fällt nicht in den Aufgabenbereich von SV und muss mit dem jeweiligen Versender
bzw. dem beauftragten Lieferanten abgewickelt werden. SV erklärt sich bereit vor Ort ein Bild, Fotos von der beschädigten Ware zu machen und diese dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
6.1 Der Versicherungsschutz besteht ab der schriftlich bestätigten Annahme der Sendung bei Anlieferung durch einen Mitarbeiter von SV, und erlischt sobald die Sendungen das SV
Betriebsgebäude verlässt, bzw. nach schriftlicher Übernahmebestätigung des Abholers.
6.2 Alle nicht geltend gemachten Ansprüche gegen SV verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sendung an den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigten Vertreters.
6.3 Kann eine Sendung keinem Auftraggeber zugeordnet werden, so wird SV mit den ihr zur Verfügung stehenden, logistischen Mitteln versuchen, den Auftraggeber auszuforschen. Durch die Ausforschung entstehende Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich zum Leistungsentgelt
weiterverrechnet. Gelingt die Ausforschung nicht, so wird diese Sendung für die Dauer von 3 Monaten gelagert. Nach Ablauf der dreimonatigen Lagerfrist geht diese Sendung in das Eigentum von SV
über. Diese ist berechtigt, die Sendung zur Abdeckung sämtlicher Kosten zu verwerten.
7. Sendungsannahme / Nachnahme- und
Unfrei-Sendungen/ Annahmeverweigerung
Grundsätzlich werden weder schriftliche noch mündliche Mitteilungen/Vereinbarungen bezüglich der Annahme von „UNFREI“- bzw. Nachnahmesendungen berücksichtigt
7.1 Folgende Sendungen dürfen ausdrücklich nicht an SV gesendet werden die Verantwortung bei Verstößen liegt beim jeweiligen SV-Kunden:
a) Sendungen, deren Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Lagerung nationalen Gefahrengutvorschriften unterliegt, und deren Lagerung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
b) Sendungen mit unzureichender Verpackung,insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist.
c) Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung
besonders zu schützen sind.
d) Sendungen die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
e) Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch eine an uns gelieferte Sendung, ist SV berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder verringern können.
f) Hermes Sendungen, die an die SV Hermes Filiale gesendet werden und der Kunde keinen deutschen Wohnsitz nachweisen kann, die Schweizer ID
Karte besitzt, wird nach Preisliste SV abgerechnet. Die gleiche Regelung gilt für GLS und UPS Pakete. Weigert sich der Kunde die Pakete zu bezahlen, so werden die Pakete an den Absender retourniert.
8. Mail, SMS und Empfangsbenachrichtigung
Die Kunden von SV werden gemäß der vom jeweiligen Kunden gewählten Benachrichtigungsform über den Eingang einer an Sie adressierten Sendung informiert, sobald diese in das System aufgenommen wurde. Eine Benachrichtigung kann; sofern gewählt per E-Mail, telefonisch oder per SMS erfolgen. SV
behält sich eine Zeitspanne von mindestens 24 Stunden zwischen Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail- bzw. SMS-Benachrichtigung vor. Eine Benachrichtigung per Telefon (Anruf)
kann gegebenenfalls später erfolgen. Standardbriefsendungen werden kostenlos gelagert (siehe Punkt 4.2) – es erfolgt keine Benachrichtigung an den Kunden.
8.1 SV übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Zustellung an die angegebenen E-Mailadressen bzw. Mobiltelefonnummern, ebenfalls werden keine Rückzahlungen bzw. Gutbuchungen aufgrund angeblicher
„Nichtzustellung“ einer oder mehrerer Benachrichtigungen getätigt.
8.2 E-Mail-Benachrichtigungen werden ausschließlich an die angegebene Adresse versendet. Um eine
Zustellung zu ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E-Mailadresse von SV,
von der die Benachrichtigungen automatisch generiert und versendet werden, auf der Liste der „sicheren Absender“ befindet.
8.3 Änderungen betreffend Umstellung einer Benachrichtigungsform, Änderung von E-Mailadressen sowie allen weiteren Kundendaten, können nur in Eigenverantwortung vom Kunden
selbst oder bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages des Kunden von einem Mitarbeiter SV
getätigt werden.
8.4 Alle E-mail-Nachrichten von SV , sowie sämtliche angehängte Dateien werden in nicht gesicherter Form übermittelt, und enthalten vertrauliche Informationen, die ausschließlich für den Adressaten
bestimmt sind. SV übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Jedweder Gebrauch durch Dritte ist verboten.
9. Schriftform Nebenabreden und abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10 . Teilwirksamkeit / Gerichtsstand 10.1
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
10.2 Gerichtsstand ist Waldshut
Stand: 01.04.2019